Stromkostenzuschuss („Stromkostenbremse“) Gewerbe bzw. Land-/Forstwirtschaft
Die Bundesregierung setzt Maßnahmen, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Der Stromkostenzuschuss („Stromkostenbremse“) steht allen Personen zu, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt.
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Anträge auf Gewährung der Stromkostenbremse Gewerbe bzw. Land- und Forstwirtschaft waren zwischen 17. April und 31. Mai 2023 einzureichen. Ab 1. Juni 2023 sind Anträge aufgrund von § 6b Abs. 2 des Stromkostenzuschussgesetzes, BGBl. I Nr. 156/2022 idF. BGBl. I Nr. 15/2023 nicht mehr möglich.
Bitte korrigieren Sie Ihren Antrag nur nach einer entsprechenden Aufforderung. Die Antragsnummer und die Prüfziffer wurden Ihnen nach dem Absenden des Antrags angezeigt. Falls Sie bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, haben Sie Antragsnummer und Prüfziffer auch per E-Mail erhalten.
Die Antragsnummer und Prüfziffer haben Sie nach dem
Absenden des Antrags erhalten. Falls Sie beim Antrag
Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, haben Sie diese
auch per E-Mail erhalten.
Ab 1. Juni 2023 können nur Namensänderungen
(Antragsteller bleibt gleich!) oder geänderte
Kontaktdaten korrigiert werden!
Zählpunktnummer:
Das Datum des Lieferantenwechsels am wurde erfolgreich entgegengenommen. Wir melden uns nur dann bei Ihnen, wenn die Berücksichtigung des Stromkostenzuschusses bei Ihrem neuen Lieferanten nicht möglich ist.
Geben Sie das Datum des Lieferantenwechsels (Wechselstichtag) ein:
Der neue Stromanbieter wird mit Eingabe des Wechselstichtages automatisch ermittelt.
Die Antragsnummer und Prüfziffer haben Sie nach dem Absenden des Antrags erhalten. Falls Sie beim Antrag Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, haben Sie diese auch per E-Mail erhalten.
Stornierung durchgeführt
Ihre Stornierung wurde am um eingereicht und bestätigt. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden und Sie müssen gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen.
Anträge können bis zur erstmaligen Verrechnung durch den
Stromanbieter storniert werden. Beachten Sie, dass die
Stornierung eines Antrages nicht rückgängig gemacht
werden kann. Einer neuerlichen Antragstellung bis zum
Ablauf des 31. Mai 2023 steht jedoch nichts entgegen.