Stromkostenergänzungszuschuss für Privathaushalte

Die Bundesregierung setzt Maßnahmen, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein Teil davon. Er steht dann zu, wenn sich der private Stromverbrauch von mehr als 3 hauptwohnsitzgemeldeten Personen durch entsprechend höhere Kosten in einem Stromvertrag für einen Zählpunkt auswirkt.

Das Formularsystem ist derzeit ausgelastet. Sie wurden daher in die Warteschlange eingereiht.

Bitte legen Sie sich in der Zwischenzeit Ihre Stromrechnung zurecht, um das Formular rascher ausfüllen zu können. Sie benötigen außerdem die Namen und die Geburtsdaten aller Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, die über den gleichen Zählpunkt den Strom beziehen.

Wir bitten Sie um ein wenig Geduld. Sie werden automatisch weitergeleitet, sobald das Formular für Sie bereit ist.

Identifikationsnummer oder Prüfnummer ungültig.

Die Identifikationsnummer ähnelt der eines Gewerbes, Land- oder Forstwirtschaft. Bitte loggen Sie sich auf https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag ein.

Die Identifikationsnummer finden Sie auf dem Ihnen elektronisch oder postalisch zugestellten Schreiben.

Der Stromkostenergänzungszuschuss wurde eingereicht.
Der Stromkostenergänzungszuschuss wurde gutgeschrieben.
Der Antrag wurde nicht eingereicht.
Identifikationsnummer oder Prüfnummer ungültig.

Die Antragsnummer haben Sie nach dem Absenden des Antrags erhalten. Falls Sie beim Antrag Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, haben Sie diese auch per E-Mail erhalten.